Öffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht ist eine umfassende Rechtsmaterie, die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Rechtsgebiete vereint. Durch ständige Erweiterung des Unionsrechts ist die Österreichische Rechtsordnung laufend im Umbruch. Dies betrifft Unternehmen und den öffentlichen Bereich gleichermaßen. Privatrechtliche Belange schließen öffentlich-rechtliche Interessen nicht aus, und umgekehrt. Um erfolgreich Projekte zu verwirklichen, bieten wir zielgerichtete Beratung und Kooperationen zwischen Unternehmen und Behörden.
Unsere Schwerpunkte:
- Unterstützung und Beratung bei Betriebsansiedelungen, Projektentwicklungen
- Vertretung und Beratung von Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften
- öffentlich-rechtliche Gutachtenserstellung
- Vertretung vor Behörden und Verwaltungsgerichten
- Betreuung von Infrastrukturvorhaben
Ansprechpartner: Dr. Helmut Fetz
