Strafrecht
Ob präventiv oder bei Rechtsverstoß: Eine umsichtige strafrechtliche Vertretung ist in jedem Fall erforderlich. Denn Unwissenheit bedeutet nicht automatisch Verfolgungs- bzw Straffreiheit. Um strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden, bietet unsere Kanzlei vorbeugende Betreuung und Unterstützung. Sind jedoch strafbehördliche oder strafgerichtliche Verfahren einmal anhängig, ist ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt.
Unsere Schwerpunkte:
- strafrechtliche und finanzstrafrechtliche Beratung
- Vertretung vor Strafgerichten und Finanzstrafbehörden
- Unterstützung bei Compliance-Maßnahmen
- Unternehmensstrafrecht
Ansprechpartner: Mag. Dagmar Uschan-Volker